Alte Kindersicherungen ab dem 8. April verboten
Eine Änderung der Straßenverkehrsordnung verbietet die Benutzung von Kindersicherungen ab dem 8. April 2008 mit dem Prüfzeichen ECE 44/01 und 02
Alle Kindersitze die vor 1995 hergestellt wurden, sind ab dem 8. April 2008 nicht mehr zugelassen. Das schreibt die Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung vom 11.05.06 vor, die die EU-Richtlinie 2003/20/EG umsetzt. Kindersitze mit den Prüfzeichen ECE 44/01 sowie ECE 44/02 dürfen nicht mehr verwendet werden. Kindersitze, die das Prüfzeichen ECE 44/03 oder das Prüfzeichen ECE 44/04 tragen, entsprechen den derzeitigen Sicherheitsstandards. Es dürfen nur noch Kindersitze mit der Prüfnummer verwendet werden die mit 03 oder 04 beginnen. Bei Verstoß gegen die Verordnung wird mit 40 Euro Geldstrafe und mit einen Punkt in Flensburg geahndet.